Das Prostituiertenschutzgesetz
Seit 1. Juli 2017 gilt das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG). Das bedeutet für dich:
Kunden und Kundinnen sowie Prostituierte müssen dafür sorgen, dass beim Geschlechtsverkehr immer Kondome benutzt werden.
Du musst regelmäßig an einer Gesundheitsberatung teilnehmen.
Bei der Gesundheitsberatung erhältst du z.B. Informationen zu sexuell übertragbaren Erkrankungen, HIV, Verhütungsmethoden, Risiken des Alkohol- und Drogenmissbrauchs und zur Krankenversicherung.
Du erhältst eine Bescheinigung über die Teilnahme, die du bei deiner Arbeit bei dir haben musst. Du brauchst die Bescheinigung auch, um deine Tätigkeit als Prostituierte anzumelden.
Deine Anlaufstelle:
Das Gesundheitsamt in dem Ort, in dem du tätig bist.
Die Tätigkeit als Prostituierte ist meldepflichtig beim Ordnungsamt.
Für die Anmeldung brauchst Du:
Die Anmeldung ist zeitlich befristet gültig und muss regelmäßig verlängert werden:
Auf Wunsch kann deine Anmeldebescheinigung auch anonym auf deinen Arbeitsnamen ausgestellt werden. Die Anmeldebescheinigung musst du bei der Arbeit immer bei dir haben.
Deine Anlaufstelle:
Das Ordnungsamt in dem Ort, in dem du tätig bist.