Kindergeld

Kindergeld ist in Deutschland eine staatliche Hilfeleistung, die Eltern ab der Geburt des Kindes erhalten können. Das Kindergeld wird nicht automatisch bezahlt und muss bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden.

Voraussetzungen

Du kannst Kindergeld in Deutschland bekommen, wenn:

• du deinen Wohnort in Deutschland hast oder wenn du in Deutschland arbeitest, aber in einem anderen Staat der Europäischen Union lebst
und
• dein Kind unter 18 Jahre oder unter 25 Jahre alt und in der Berufsausbildung ist
und
• du regelmäßig dein/e Kind/er versorgst und ihr im selben Haushalt lebt,
oder
• du alle Voraussetzungen erfüllst, aber das Kind nicht in deinem Haushalt lebt, sondern bei dem anderen Elternteil oder bei den Großeltern. Dann kannst du das Kindergeld trotzdem beantragen und es wird dann an den anderen Elternteil oder die Großeltern ausgezahlt.

Kindergeld für EU-Bürger*innen

EU-Bürger*innen (zum Beispiel aus Bulgarien, Rumänien, Spanien oder Ungarn) können Kindergeld in Deutschland bekommen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Du kannst Kindergeld für dein/e Kind/er bekommen, wenn du:

  • eine Arbeit oder eine selbstständige Beschäftigung in Deutschland hast. Wenn du nicht erwerbstätig bist, dann musst du nachweisen, dass du über ausreichend finanzielle Mittel verfügst, um deine Existenz zu sichern, und dass du eine Krankenversicherung hast
  • staatliche Hilfe vom Jobcenter bekommst
  • seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebst.

Wenn du Kindergeld in einem anderen Staat der Europäischen Union bekommst, wird das angerechnet und du erhältst die Differenz zwischen dem Kindergeld in Deutschland und dem Kindergeld in dem anderen Land. Manche Familienkassen verlangen jedoch eine Bescheinigung, dass kein Kindergeld in dem anderen Land erhalten wird.

Unterstützung bei der Antragstellung

Wenn du in der Prostitution tätig bist oder warst und Kindergeld beantragen möchtest, kannst du dich an eine der Beratungsstellen für Prostituierte in Hessen wenden. Die Berater*innen werden dich bei der Antragsstellung unterstützen.

In Deiner Stadt gibt es keine Beratungsstelle für Prostituierte? Wende dich an FIM e.V.:

Deutsch, Bulgarisch: +49 (0)177 864 96 26
Englisch, Rumänisch, Spanisch (und weitere Sprachen): +49 (0)157 73 55 16 85