Kindergeld
Kindergeld ist in Deutschland eine staatliche Hilfeleistung, die Eltern ab der Geburt des Kindes erhalten können. Das Kindergeld wird nicht automatisch bezahlt und muss bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden.
Du kannst Kindergeld in Deutschland bekommen, wenn:
• du deinen Wohnort in Deutschland hast oder wenn du in Deutschland arbeitest, aber in einem anderen Staat der Europäischen Union lebst
und
• dein Kind unter 18 Jahre oder unter 25 Jahre alt und in der Berufsausbildung ist
und
• du regelmäßig dein/e Kind/er versorgst und ihr im selben Haushalt lebt,
oder
• du alle Voraussetzungen erfüllst, aber das Kind nicht in deinem Haushalt lebt, sondern bei dem anderen Elternteil oder bei den Großeltern. Dann kannst du das Kindergeld trotzdem beantragen und es wird dann an den anderen Elternteil oder die Großeltern ausgezahlt.
EU-Bürger*innen (zum Beispiel aus Bulgarien, Rumänien, Spanien oder Ungarn) können Kindergeld in Deutschland bekommen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Du kannst Kindergeld für dein/e Kind/er bekommen, wenn du:
Wenn du Kindergeld in einem anderen Staat der Europäischen Union bekommst, wird das angerechnet und du erhältst die Differenz zwischen dem Kindergeld in Deutschland und dem Kindergeld in dem anderen Land. Manche Familienkassen verlangen jedoch eine Bescheinigung, dass kein Kindergeld in dem anderen Land erhalten wird.
Wenn du in der Prostitution tätig bist oder warst und Kindergeld beantragen möchtest, kannst du dich an eine der Beratungsstellen für Prostituierte in Hessen wenden. Die Berater*innen werden dich bei der Antragsstellung unterstützen.
In Deiner Stadt gibt es keine Beratungsstelle für Prostituierte? Wende dich an FIM e.V.:
Deutsch, Bulgarisch: +49 (0)177 864 96 26
Englisch, Rumänisch, Spanisch (und weitere Sprachen): +49 (0)157 73 55 16 85