Einkommen
Du musst nicht unbedingt arbeitslos sein, um Bürgergeld zu bekommen. Auch wenn dein Einkommen sehr gering ist und für deinen Lebensunterhalt nicht ausreicht, kannst du Bürgergeld als Ergänzung erhalten. Wenn du zum Beispiel mit deiner Arbeit in der Prostitution wenig verdienst, kannst du zusätzlich Bürgergeld beziehen. Hierfür musst du aber alle Einnahmen aus der Prostitution dokumentieren und das Jobcenter darüber informieren.
Wenn du mit deiner Partner*in oder deiner Familie zusammenlebst, dann wird das Einkommen der anderen Haushaltsmitglieder bei der Berechnung vom Bürgergeld auch berücksichtigt.
Mitwirkungspflicht
Wenn du Bürgergeld bekommst, musst du das Jobcenter über alle Änderungen informieren, zum Beispiel neue Wohnung, neuer Job, mehr oder weniger Einkommen, neue Mitbewohner*innen usw.
Wenn du Bürgergeld erhältst, gibt es Pflichten, die du erfüllen musst. Zum Beispiel musst du an Maßnahmen teilnehmen oder dich auf Jobangebote bewerben.