Bürgergeld

In Deutschland können Menschen ohne Einkommen und Ersparnisse Unterstützung vom Staat erhalten. Diese Unterstützung nennt sich Bürgergeld (vorher ALG II). Die Hilfe deckt das Existenzminimum ab, zum Beispiel Miete, Heizung, Essen und Krankenversicherung. Zuständig dafür ist das Jobcenter in dem Ort, wo du wohnst oder wo du dich für gewöhnlich aufhältst.

Voraussetzungen und Pflichten

Einkommen

Du musst nicht unbedingt arbeitslos sein, um Bürgergeld zu bekommen. Auch wenn dein Einkommen sehr gering ist und für deinen Lebensunterhalt nicht ausreicht, kannst du Bürgergeld als Ergänzung erhalten. Wenn du zum Beispiel mit deiner Arbeit in der Prostitution wenig verdienst, kannst du zusätzlich Bürgergeld beziehen. Hierfür musst du aber alle Einnahmen aus der Prostitution dokumentieren und das Jobcenter darüber informieren. Wenn du mit deiner Partner*in oder deiner Familie zusammenlebst, dann wird das Einkommen der anderen Haushaltsmitglieder bei der Berechnung vom Bürgergeld auch berücksichtigt.

Mitwirkungspflicht

Wenn du Bürgergeld bekommst, musst du das Jobcenter über alle Änderungen informieren, zum Beispiel neue Wohnung, neuer Job, mehr oder weniger Einkommen, neue Mitbewohner*innen usw. Wenn du Bürgergeld erhältst, gibt es Pflichten, die du erfüllen musst. Zum Beispiel musst du an Maßnahmen teilnehmen oder dich auf Jobangebote bewerben.

Bestimmungen für ausländische Staatsbürger*innen

Es ist nicht immer einfach, diese staatliche Unterstützung zu erhalten. Insbesondere für Migrant*innen ohne deutschen Pass gelten strengere Regeln. EU-Bürger*innen müssen nachweisen, dass sie sich nicht alleine zum Zweck der Jobsuche in Deutschland aufhalten, das heißt: Sie müssen nachweisen können, dass sie seit mindestens einem Jahr angestellt oder als Selbständige tätig sind (zum Beispiel in der Prostitution) oder dass sie seit fünf Jahren in Deutschland leben.

Kérelmezéssel kapcsolatos segítség

Wenn du in der Prostitution tätig bist oder warst und Bürgergeld bereits beziehst oder beantragen möchtest, kannst du dich an eine der Beratungsstellen für Prostituierte in Hessen wenden. Die Berater*innen werden dich bei der Antragsstellung oder sonstigen Anliegen zum Bürgergeld unterstützen.

A városodban nincs prostituáltaknak szóló tanácsadó központ? Fordulj a FIM-hez:

Német, Bolgár: +49 (0)177 864 96 26
Angol, Román, Spanyol: +49 (0)157 73 55 16 85